Müllabfuhrregeln
Bei nichteinhalten erfolgt Anzeige!
Bei Nichteinhaltung dieser, vom Land NÖ und der Gemeinde eingeführten Vorschriften erfolgt eine Anzeige gemäß § 11, 12 und 33 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes.
-Der Ausschuss
Müllentsorgungsstellen
Gartenabfälle: Grünschnittzwischenlager beim Fußballplatz. Zeiten siehe Aushang, unsere Homepage oder Gemeindezeitung.
Glas: Glascontainer Ecke Baelskagasse und Ludwenkogasse.
Schuhe und Altkleider: Nach der Bahnunterführung beim Bahnhof.
Sperr- und Sondermüll: Altstoffsammelstelle der Gemeinde beim Hofer, Öffnungszeiten siehe Gemeindezeitung und Homepage der Gemeinde.
Blech- und Aluminiumdosen sowie Plastikflaschen: In den ´Gelben Container´ oder ´Gelben Sack‘ den man vom Verein, Gemeinde oder beim Altstoffsammelzentrum bekommt.